16. September 1935 in Berlin, Auszug aus „Des Lebens labyrinthisch irrer Lauf“:
Dorchen nahm die Zeitung vom Tisch und hielt Richard eine Seite hin. Mit zitterndem Finger tippte sie auf den Text.
„Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes,“ las Richard vor. Er überflog den Text. „Eheschließungen und Beziehungen zwischen Juden und Ariern verboten. Das haben sie sich jetzt in Nürnberg einfallen lassen? Das ist ein weiterer Auswuchs ihres Irrsinns und sehr unschön, aber kein Grund zu weinen.“
Dorchen sah ihn stumm an, während die Tränen ihre Wangen hinunterliefen.
Plötzlich verstand Richard. „Oh.“
„Es ist schlimm genug, wenn man alles verheimlichen muss, weil man Angst vor den Reaktionen haben muss, aber nun macht man sich strafbar! Nur weil man jemanden liebt! Er würde mit Zuchthaus bestraft! Zum Schutz des deutschen Blutes, als ob die Juden verseucht wären! Wie kann denn so etwas Gesetz sein?“
Die am Vortag jenes Dialoges erlassenen „Nürnberger Gesetze“ sind wahrscheinlich jedem, der sich ein wenig mit der Nazidiktatur beschäftigt hat, ein Begriff. Dieses absurde Gesetz eines gesetzlosen Staates wurde durch Schaubilder illustriert, die genau zeigten, wann man „Deutschblütiger“, „Mischling 2. Grades“, „Mischling 1. Grades“ oder „Jude“ war. In einem zweiten Gesetz wurde den Juden zugleich noch die Bürgerschaft entzogen, Juden waren keine Reichsbürger mehr. Dies bedeutete unter anderem eine Entziehung des aktiven und passiven Wahlrechtes. Der Nachweis der Herkunft gehörte fortan zum Alltag, war für alles Erdenkliche erforderlich. Schon 1933 war der sogenannte „Ahnenpaß“ eingeführt worden, hier konnte die Abstammung bis hin zu den Urururgroßeltern (also 5 Generationen zurück) eingetragen werden. Über wie viele Generationen die nichtjüdische Herkunft nachgewiesen werden musste, hing von mehreren Faktoren ab.
Mit den Nürnberger Gesetzen wurde auch der Antisemitismus zum Gesetz, wurde die Verfolgung der Juden vereinfacht, administriert, wurde die Grundlage für spätere Schritte gelegt. Ein weiterer Schritt war übrigens die 1938 vereinheitliche Meldepflicht, die auch die Religionszugehörigkeit aller Bewohner festhielt. Wenn am 9. November 1938 ein Familienmitglied in „Des Lebens labyrinthisch irrer Lauf“ feststellt: „Schau, wie zielgerichtet die vorgehen. Die wissen genau, wo die jüdischen Wohnungen sind,“ liegt das daran, das die Schlägertrupps des Pogroms jenes Abends vom Meldewesen mit Adressenlisten ausgestattet wurden.
Ein weiterer, weniger bekannter Aspekt der Nürnberger Gesetze war jener, der in meiner Leserunde zu „Des Lebens labyrinthisch irrer Lauf“ bei einigen meiner Leser zu Rückfragen führte. Im Winter 1935 findet folgendes Gespräch zwischen Wilhelm Schönau und seinem jüdischen Kanzleipartner Albert Kron statt, deren Kanzleipartnerschaft nun ebenfalls den Gesetzen zum Opfer gefallen ist. Albert Kron erkundigt sich nach seinem ehemaligen Dienstmädchen, das nun bei Wilhelms Tochter arbeitet:
Draußen fragte Albert: „Wie hat sich denn unsere Frieda (…) eingelebt?“
„Gut. Sie hat den Haushalt wohl perfekt im Griff (…). Sie hätte aber sicher lieber weiter in Ihrem Haus gearbeitet. Lotte berichtete, dass Frieda mit viel Zuneigung von Ihnen und Ihrer Frau spricht.“
„Wir haben sie auch nur ungerne gehen lassen. Gut, dass sie wenigstens gleich so gut untergekommen ist. Viele der arischen Hausangestellten, die jüdische Haushalte verlassen mussten, haben es nicht leicht – sie haben nicht nur die Stellung, sondern auch die Unterkunft verloren. Helenes Schwiegereltern haben ihrem Mädchen angeboten, ihr Zimmer im Haus zu bewohnen, bis sie etwas Neues gefunden hat, aber sie haben ein wenig Sorge, dass sie deshalb Schwierigkeiten bekommen, auch wenn sie sie gar nicht mehr weiter beschäftigen.“
„Ich habe auch schon gehört, dass es nicht leicht für viele ist. Meine Schwiegermutter hat von einigen Töchtern der Landarbeiter berichtet, die ihre Stellung in jüdischen Haushalten aufgeben und jetzt aus den Städten zurückkommen mussten. Haben Sie denn schon ein neues Hausmädchen gefunden?“
Albert Kron schüttelte den Kopf. „Arierinnen über fünfundvierzig und jüdische Hausmädchen können sich die Stellen natürlich nun aussuchen und viele Arierinnen möchten gar nicht in jüdischen Haushalten arbeiten, was es noch schwieriger macht. Nun, irgendwie werden wir auch diese Hürde überwinden, es ist eine der kleineren, die wir zu bewältigen haben.“
§ 3 der Nürnberger Gesetze lautete wie folgt: „Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen.“
Dies hatte vielerlei Auswirkungen, wie man dem Gespräch schon entnehmen kann. Hausangestellte verloren ihre Arbeit und da sie meistens im Haus der Arbeitgeber wohnten, waren sie auch per 1. Januar 1936 oft wohnungslos. Jüdische Familien hatten Schwierigkeiten, Personal zu finden oder zu halten. Besonders abscheulich ist aber die Botschaft dieses Gesetzes, daß jüdische Männer ihren Hausangestellten per se nachstellen würden. In „Kein Recht, nirgends: Tagebuch vom Untergang des Breslauer Judentums 1933-1941“ ist das Tagebuch des Breslauer Lehrers und Historikers Dr. Willy Cohn abgedruckt, der den immer enger und beängstigender werdenden Alltag der jüdischen Bevölkerung festhält und im Herbst 1935 mehrfach äußert, wie diese Gesetze bei Familie und Freunden zu Entsetzen geführt haben. Am 16. November 1935 notiert er: „Jetzt sind auch die Ausführungsbestimmungen zu den Nürnberger Judengesetzen gekommen. Wo kein männlicher Jude im Haus ist, können die arischen Hausangestellten bleiben. (…) Das ist alles so unwürdig. (…) Auch sonst sind einige Erleichterungen eingetreten, aber wird man den restlichen Juden in Deutschland auch den nötigen Lebensraum geben oder weiter die Existenzen untergraben?“
Willy Cohn wurde am 29. November 1941 von den Nazis ermordet, ebenso wie seine Ehefrau und die beiden Töchter (9 und 3 Jahre alt).
„Da werden innerhalb von ein paar Jahren Menschen aus unserer Mitte in den Status von Almosenempfängern gedrängt und alle nehmen es hin.“ (Des Lebens labyrinthisch irrer Lauf, 1940)
Während der die Dienstmädchen betreffende Paragraph der Nürnberger Gesetze also einen weiteren Baustein zur Diffamierung der jüdischen Männer beitrug, standen viele Hausangestellte ihren jüdischen Arbeitgebern auch in schweren Zeiten treu zur Seite. Es gibt in der Recherche für diese dunkelste Zeit unserer Geschichte so viel Schreckliches, immer wieder neue Informationen, die mich entsetzen. Manchmal gibt es aber auch kleine Lichtblicke inmitten des Grauens. Ein solcher Lichtblick waren die Berichte über jene Hausangestellten, die teilweise sogar ihr eigenes Leben riskierten, um den jüdischen Familien, für die sie nicht mehr arbeiten durften, zu helfen. Der Deutschlandfunk hat hierzu einen berührenden Artikel geschrieben.
Auch in der interessanten Dissertation von Sonja Niehaus „Nichtjüdische Deutsche in Erinnerungsinterviews mit Überlebenden des Holocaust“ finden sich mehrere solcher Berichte:
„Es gibt bestimmte Hilfekonstellationen, die immer wieder auftauchen. Insbesondere Haushaltshilfen in jüdischen Haushalten werden häufig als Helferinnen genannt, die zu den verfolgten Familien hielten. Dafür gibt es recht viele Beispiele. So berichtet Ilse W. aus Frankfurt davon, dass eine ehemalige Hausangestellte für sie Essen schmuggelte. Jede Nacht brachte sie etwas von einem Bauernhof aus dem Umland von Frankfurt mit. Aber mit der Zeit bekam sie Angst. Sie befürchtete, dass sie beobachtet worden war, und stellte die Hilfeleistungen schließlich ein Frank S. erwähnt die ehemalige Hausangestellte Emma, die die jüdische Familie vor der Reichskristallnacht warnte. Inga C. erinnert sich daran, dass die nichtjüdische Hausangestellte ihrer Familie ebenfalls Essen brachte, um das Überleben zu sichern. Dies sei besonders bemerkenswert gewesen, da sie eine Parteigenossin gewesen sei und ihr Mann ein großer Nationalsozialist. Auch die Putzfrau der Familie von Ernst V., die sie vor der Reichskristallnacht gewarnt hat, war mit einem SA-Mann verheiratet. Deswegen habe sie auch lange vor diesem Ereignis darüber Bescheid gewußt.“ (S. 194/195).
Ich habe im Rahmen meiner Recherche zahlreiche Tagebücher wie das von Willy Cohn gelesen und mit dem heutige Wissen ist es ausgesprochen beklemmend, die vielen kleinen Schritte zu lesen, mit denen den jüdischen Mitbürgern nach und nach alles genommen wurde. Wie die Propaganda ebenfalls Stück für Stück wirkte, teils so plump und widerlich wie im Hetzblatt „Stürmer“, teils eher subtil und widerlich wie bei dem „Schutz“ arischer Dienstmädchen vor jüdischen männlichen Arbeitgebern. Schritt für Schritt richtet man sich ein und geht davon aus, daß das Schlimmste überstanden ist, bis es zu einem Grauen führt, daß man sich vorher nicht hätte vorstellen können. Die Methode der allmählichen einträufelnden Propaganda gegen unliebsame Menschengruppen wirkt auch heute noch in vielen Ländern erschreckend gut.